
Praxis Ferchland
Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheit – Was umfasst das eigentlich?
Grundsätzlich sollen Webseiten Webseiten nach EN 301 549 / WCAG 2.1 folgenden Grundlagen entsprechen:
(Quelle: https://www.w3.org/Translations/WCAG20-de)
Wahrnehmbarkeit, Verständlichkeit, Bedienbarkeit und Robustheit.
1. Wahrnehmbarkeit – Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.
1.1 Textalternativen für Nicht-Text,
1.2 Medien mit Untertiteln, Audiodeskription, Gebärdensprache,
1.3 Struktur & Reihenfolge programmierbar,
1.4 Wahrnehmbarkeit durch Kontrast, Skalierbarkeit, Audio-Kontrolle.
2. Bedienbarkeit – Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.
2.1 Tastatur – Alle Funktionen per Tastatur, keine Tastaturfallen, sichtbarer Fokus.
2.2 Zeit – Zeitlimits anpassbar, bewegte Inhalte pausier-/stoppbar, keine erzwungenen Abläufe.
2.3 Anfälle – Keine blinkenden/flackernden Inhalte (> 3×/Sekunde).
2.4 Navigation – Skip-Links, klare Seitentitel, sinnvolle Fokusreihenfolge, eindeutige Links, sichtbare Orientierung.
3. Verständlichkeit – Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
3.1 Lesbar – Sprache der Seite/Abschnitte angegeben, Abkürzungen erklärt, schwierige Wörter/Leseniveau unterstützt.
3.2 Vorhersehbar – Keine unerwarteten Änderungen bei Fokus oder Eingabe, Navigation und Funktionen konsistent.
3.3 Eingabehilfen – Fehler werden erkannt und beschrieben, Labels/Anleitungen vorhanden, Korrektur- und Bestätigungsmöglichkeiten bei wichtigen Eingaben.
4. Robustheit – Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.
4.1 Kompatibel – Sauberes, valides HTML, eindeutige IDs.
4.1.1 Parsing – Keine Code-Fehler, die Screenreader stören.
4.1.2 Name, Rolle, Wert – Bedienelemente korrekt ausgezeichnet (Labels, ARIA-Rollen, Zustände).
4.1.3 Statusmeldungen – Wichtige Meldungen (z. B. Fehler, Bestätigungen) werden von Assistenztechnik ausgegeben.
Weiter Infos unter
Unsere Erklärung zur Barrierefreiheit
(Quelle: Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik:https://www.bfit-bund.de/DE/Home/home_node.html)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://pfd-schoeneiche-woltersdorf.de veröffentlichten Website der Partnerschaft für Demokratie Schöneiche-Woltersdorf.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
einer am 01.September 2025 durchgeführten Selbstbewertung mit der Erweiterung „Lighthouse“ im Chrome-Browser
(Selbsteinschätzung)
einer von WAVE (web accessibility evaluation tool) am 1. September 2025 vorgenommenen Bewertung durch:
WAVE ist eine Suite leistungsstarker Tools zum Testen der Barrierefreiheit von Websites.WAVE führt automatisierte Tests durch und erleichtert die manuelle Bewertung. Der WAVE-Online-Checker und die WAVE-Browsererweiterungen für Chrome, Firefox und Edge sind kostenlos verfügbar. Ein Abonnement und eine eigenständige WAVE-API sind ebenfalls erhältlich.
WAVE is a suite of powerful web accessibility testing tools. WAVE conducts automated tests and facilitates human assessment. The WAVE online checker and WAVE browser extensions for Chrome, Firefox, and Edge browsers are freely available. A subscription and stand-alone WAVE API are also available.
Link zu WAVE: https://wave.webaim.org
Link zur Bewertung:https://wave.webaim.org/report#/https://pfd-schoeneiche-woltersdorf.de
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen zum überwiegenden Teil vereinbar.
Einige von uns verwendetet Pdf-Dokumente sind noch nicht komplett barrierefrei, daran wird gearbeitet.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 30. August 2025 erstellt und zuletzt am 1. September 2025 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonenper Mail an:
Florian Görner
Koordinierungs- und Fachstelle der PfD
Tel: +49 (0) 1520 420 4851
E-Mail: florian.goerner@johanniter.dean.
Stichwort: „Barrieren melden“ angeben. Dabei sollten der Leitfaden „Erklärung zur Barrierefreiheit“ und der Leitfaden „Feedback-Mechanismus“ beachtet werden
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.
Selbsteinschätzung: Lighthouse Test am 30. August 2025
Ergebnis: 100
Barrierefreiheit
Diese Prüfungen weisen auf Möglichkeiten hin, die Barrierefreiheit deiner Web-App zu verbessern. Automatische Erkennung kann nur einen Teil der Probleme aufdecken und garantiert nicht die Barrierefreiheit deiner Web-App, daher wird auch manuelles Testen empfohlen.
ZUSÄTZLICHE PUNKTE FÜR MANUELLE PRÜFUNG (10)
- Interaktive Bedienelemente sind mit der Tastatur fokussierbar
- Interaktive Elemente zeigen ihre Funktion und ihren Zustand an
- Die Seite hat eine logische Tab-Reihenfolge
- Die visuelle Reihenfolge auf der Seite entspricht der DOM-Reihenfolge
- Der Fokus des Nutzers wird nicht unbeabsichtigt in einem Bereich „eingeschlossen“
- Der Fokus des Nutzers wird auf neue Inhalte gelenkt, die zur Seite hinzugefügt werden
- HTML5-Landmark-Elemente werden zur Verbesserung der Navigation verwendet
- Inhalte außerhalb des sichtbaren Bereichs sind für unterstützende Technologien verborgen
- Benutzerdefinierte Bedienelemente haben zugeordnete Beschriftungen (Labels)
- Benutzerdefinierte Bedienelemente verfügen über ARIA-Rollen
Diese Punkte betreffen Bereiche, die ein automatisiertes Testwerkzeug nicht abdecken kann. Mehr dazu findest du in unserem Leitfaden zur Durchführung einer Barrierefreiheitsprüfung.
Erstellt mit Lighthouse 12.6.1 | Problem melden
Accessibility
These checks highlight opportunities to improve the accessibility of your web app. Automatic detection can only detect a subset of issues and does not guarantee the accessibility of your web app, so manual testing is also encouraged.
ADDITIONAL ITEMS TO MANUALLY CHECK(10)
- Interactive controls are keyboard focusable
- Interactive elements indicate their purpose and state
- The page has a logical tab order
- Visual order on the page follows DOM order
- User focus is not accidentally trapped in a region
- The user’s focus is directed to new content added to the page
- HTML5 landmark elements are used to improve navigation
- Offscreen content is hidden from assistive technology
- Custom controls have associated labels
- Custom controls have ARIA roles
These items address areas which an automated testing tool cannot cover. Learn more in our guide on conducting an accessibility review.
Generated by Lighthouse 12.6.1 | File an issue
